ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SCHROTT2CASH

1.Verbindlichkeit der Bedingungen

Die Punkte 2 bis 10 der nachstehenden Bedingungen gelten für alle Warenankäufe seitens der schrott2cash als Käufer von Waren mit einem Abgabegewicht von weniger als 500 kg Altmetall bei den Kategorien Kupfer/Messing/Rotguss, Hartmetall, Elektronikschrott und Zinn, von weniger als 2.000 kg bei Aluminium, Edelstahl/Niro, Blei und Zink und von weniger als 10.000 kg bei Eisenschrott, Punkt 11 für Großkunden mit einem Abgabegewicht bei Altmetall über den oben genannten Gewichtsgrenzen. Einkäufe von Altfahrzeugen fallen nicht in den Bereich „Großkunden“.

Abweichende Bestimmungen sind nur dann verbindlich, sofern sie von schrott2cash schriftlich bestätigt werden. Die vorbehaltlose Annahme von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet von Seiten schrott2cash kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

Die Bezeichnung Ware wird in diesen Bedingungen auch für Sachen verwendet, die rechtlich als Abfall einzustufen sind. Annahmestellen im Sinne dieser AGB sind jene Niederlassungen von Partnerunternehmen von schrott2cash, an denen die Ware übergeben wird.

2. Vertragsabschluss

Verkäufer ist die juristische oder volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Person, in deren Eigentum sich die zu verkaufende Ware befindet.

Die Preise sind freibleibend und auf der Website jederzeit einsehbar.

Der Verkäufer bietet durch Klick des Buttons „Angebot verbindlich erstellen“ an, die in der Preisanfrage nach Gewicht und Qualität näher spezifizierte Ware an schrott2cash zu verkaufen. Der Kaufvertrag kommt durch unsere Annahme nach Übergabe und Prüfung der Ware zustande. Nach Übergabe und Prüfung der Ware erhält der Verkäufer von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung in Form einer Preisgarantie, welche 5 Werktage gilt. Der Samstag wird in dieser Zeitspanne nicht als Werktag gezählt.

Erklärungen und Anzeigen des Verkäufers nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen und unsererseits wiederum schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen oder die Aufhebung des Vertrages.

3. Ausführung der Lieferung

Die vereinbarten Liefermengen werden vom Verkäufer sortengerecht und den einschlägigen anwendbaren Rechtsvorschriften deklariert und in der angegebenen Zeit in der in Punkt 4 verschriebenen Weise angeliefert.

Ist der Verkäufer nicht in der Lage, den Liefertermin einzuhalten oder wird dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht, dass die Lieferung durch einen Drittanbieter nicht termingemäß erfolgt, hat er schrott2cash unverzüglich zu verständigen.

4. Anlieferungsoptionen und Annahme

Wählt der Verkäufer als Option den „Paketversand“, versendet er die Ware gemäß den Vorschriften des von uns bekanntgegebenen Paketanbieters (Drittanbieters) an die von uns angegebene Annahmestelle bei einem unserer Partnerunternehmen.

Alle weiteren Details sind auf der Website des Käufers ausgewiesen. Die anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Verkäufers und werden der Gutschrift für die gelieferte Ware gegengerechnet bzw. schrott2cash refundiert, sollte kein Vertrag zustande kommen oder dieser aufgehoben werden.

Bei der Option „Abholung durch Spedition“ wird seitens schrott2cash eine Spedition beauftragt, die Ware an einem definierten Ort und Zeitpunkt abzuholen und zur Annahmestelle bei einem unserer Partnerunternehmen zu transportieren. Der Abholzeitpunkt ist vom Verkäufer selbst zu wählen und schrott2cash bekannt zu geben. Der Verkäufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person, welche im Vorhinein der schrott2cash bekannt zu geben ist, muss zum Zeitpunkt der Abholung vor Ort sein. Der Verkäufer hat für die ordnungsgemäße Verpackung auf Einwegpaletten zu sorgen. Die Kosten für den Transport werden von schrott2cash abgerechnet und bei der Abrechnung gegengerechnet bzw. schrott2cash refundiert, sollte kein Vertrag zustande kommen oder dieser aufgehoben werden.

Wählt der Verkäufer die Option „Selbstanlieferung“, hat er die Ware selbst zu einer Annahmestelle seiner Wahl zu transportieren oder durch einen von ihm beauftragten Dritten transportieren zu lassen und bei der Annahmestelle einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) selbst vorzuweisen oder vom beauftragten Dritten vorweisen zu lassen.

schrott2cash steht das Recht zu, die Optionen „Paketversand“ oder „Abholung durch Spedition“ bei Waren mit Gefährdungspotentialen auszuschließen oder die Auswahl bei einzelnen Sorten, zB aus Gründen des Gewichts, einzuschränken. Solche Waren können nur in der Option „Selbstanlieferung“ angeliefert werden.

Die gelieferte Ware wird seitens der schrott2cash oder einem Partnerunternehmen innerhalb angemessener Zeit geprüft. Weicht die gelieferte Ware gravierend von den Angaben in der Preisanfrage bzw im Angebot ab, ist die Menge pro Warensorte unter 1 Kilogramm oder weist sie sonst grobe Mängel auf (vgl. unten Punkt 5), sind schrott2cash oder das Partnerunternehmen der Anlieferungsstelle berechtigt, die Übernahme der Ware abzulehnen, wodurch kein Kaufvertrag zustande kommt. Der dadurch entstandene Mehraufwand wird dem Verkäufer verrechnet.

Mit Übergabe der Ware an der Annahmestelle gehen die Gefahrtragung, der Besitz und das Eigentum an den Waren und die daraus resultierenden, insbesondere abfallrechtlichen Pflichten über.

5. Beschaffenheit, Gewicht und Qualität der Ware

Die Ware muss

  • frei von allen Bestandteilen sein, welche für die Verhüttung schädlich sind;
  • frei von Verschmutzungen oder Fremdkörpern sein;
  • frei von radioaktivem Material sein;
  • frei von Materialien sein, die einschlägige Grenzwerte überschreiten;
  • frei von Zellen und Batterien sein, die in irgendeiner Form Lithium enthalten, einschließlich Lithium-Polymer- und Lithium-Ionen-Zellen und –Batterien; und
  • frei sein von allzu viel Rost oder Korrosion.

Es darf keine Vermischung verschiedener Warensorten vorgenommen werden.

Warensorten die (pro Metallsorte) 1 kg unterschreiten, können nicht übernommen werden.

6. Vorgangsweise bei Abweichungen

Erfolgt eine Annahme der Ware, gilt für Abweichungen folgendes:

Kommt es gegenüber der Preisanfrage bzw dem Angebot zu Abweichungen bei der Menge (beim Gewicht), wird der Preis auf Basis des Preises am ursprünglichen Angebotstag an die tatsächlich gelieferte Menge angepasst. Bei Abweichungen hinsichtlich der Materialart (Qualität) bietet der Verkäufer mit der Anlieferung den Verkauf der Ware zu den am Anlieferungstag aktuellen und auf der Homepage der schrott2cash ausgewiesenen Preis an. Dieses Anbot wird mit Übernahme der Ware angenommen; dies gilt auch bei Anlieferung nach Ablauf der in der Preisgarantie genannten Frist. Ist das Material nicht werthaltig und muss es entsorgt werden, ist von schrott2cash kein Entgelt zu bezahlen und hat der Verkäufer die Entsorgungskosten zu refundieren.

Bei Paketsendungen mit einem Gewicht von unter 1 kg je Materialsorte, wird das Paket an den potentiellen Verkäufer zurückgesandt. Die Kosten dafür trägt der potentielle Verkäufer.

7. Zahlung

Dem Verkäufer stehen die Optionen Banküberweisung und Paypal als Zahlungsformen zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages. auf das vom Verkäufer angeführte Konto. Eventuelle Kosten seitens des Bankhauses/Paypal gehen zu Lasten des Verkäufers.

schrott2cash ist zur Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen gegen den Verkäufer berechtigt.

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass Lieferungen per Gutschrift abgerechnet werden.

8. Explosive und radioaktive Waren/Rechtspflichten

Dem Verkäufer obliegt die eingehende und umfassende Überprüfung der zu liefernden Ware auf Explosionsmaterial und explosionsverdächtige Hohlkörper. Für Schäden, die durch Mitlieferung derartigen Materials entstehen, haftet in vollem Umfange der Verkäufer.

Bei Vorliegen von Radioaktivität ist der Verkäufer zur Zurücknahme dieser Ware verpflichtet oder/und zur Übernahme der Entsorgungskosten. Weitergehende Schadenersatzansprüche von schrott2cash bleiben vorbehalten.

Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der EU Abfallverbringungsverordnung sowie einschlägiges, geltendes österreichisches Recht eingehalten werden können. Kosten, welche aus einem Verstoß gegen einschlägige Normen entstehen, hat der Verkäufer zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer insbesondere beim Transport zur Annahmestelle für die Einhaltung der einschlägigen, insbesondere abfall- und gefahrgutrechtlichen Vorgaben verantwortlich bleibt.

9. Abstehen vom Vertrag aus wichtigem Grund

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere in Fällen höherer Gewalt) kann schrott2cash das Anbot ganz oder teilweise widerrufen bzw. den Vertrag ganz oder teilweise aufheben oder die Ausführung zu einer späteren Frist verlangen, ohne dass dem Verkäufer hieraus irgendwelche Ansprüche gegen schrott2cash zustehen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Ein- und Verkäufe gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien das Bezirksgericht Baden bei Wien.

11. Großkunden

Erreicht das Abgabegewicht mindestens 500kg bei Kupfer/Messing/Rotguss, Hartmetall, Elektronikschrott und Zinn, mindestens 2.000 kg bei Aluminium, Edelstahl/Niro, Blei oder Zink, 10.000 kg bei Eisenschrott (–> Großkunde), kauft schrott2cash die Ware in manchen Fällen nicht an. In diesem Fall leiten wir die Anfrage des Kunden an eines unserer Partnerunternehmen weiter, wozu uns der Kunde die ausdrückliche Zustimmung erteilt. Weitere Rechte und Pflichten (wie zB Namhaftmachungen oder Vermittlungstätigkeiten) kommen schrott2cash in diesem Fall nicht zu, insbesondere besteht gegenüber dem Kunden auch kein Provisionsanspruch. Einkäufe von Altfahrzeugen fallen nicht in den Bereich „Großkunden“.